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Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt die Zusicherung, dass das Fahrzeug fabrikneu ist, wenn das Modell unverändert weitergebaut wird, keine Mängel durch längere Standzeit aufweist und zwischen Herstellung und Kaufvertrag nicht mehr als zwölf Monate liegen. Daran ändert sich nichts, wenn beim Abschluss des Kaufvertrages die Vereinbarung getroffen wird, dass das Fahrzeug noch eine Tageszulassung erhält, bevor es dem Käufer übergeben wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |