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Ein Sachmangel bei einem Gebrauchtwagen liegt insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht. Eine Längung der Steuerkette, die auf herstellerseitige Probleme mit einer gehäuft aufgetretenen Fehlerhaftigkeit bei einem bestimmten Motortyp zurückzuführen ist und nicht auf das allgemeine Alter des Fahrzeugs, stellt einen solchen Sachmangel dar. Tritt dieser mangelhafte Zustand innerhalb des ersten Monats nach Gefahrübergang auf, greift zugunsten des Käufers die Beweislastregel des § 477 BGB ein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |