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Das Oberlandesgericht hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil des Landgerichts im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer zurückverwiesen. Die Staatsanwaltschaft wandte sich mit ihrer Revision gegen die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |