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Die HU-Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der entsprechenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine (zusammengesetzte) öffentliche Urkunde dar. Sie beurkundet mit besonderer Beweiskraft im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung und das Nichtvorhandensein erheblicher Mängel. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |