|
Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG und Art. 1 Abs. 4 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG betreffend die Pflicht zum Abschluss eines Versicherungsvertrags für ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Fahrzeug sowie das Rückgriffsrecht der Entschädigungsstelle gegen den Eigentümer des nicht versicherten Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |