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Einem Kläger steht nach einem Verkehrsunfall ein Schadensersatzanspruch für die Wertminderung eines als "Youngtimer" eingestuften PKW zu. Der Minderwert setzt sich aus einem Anteil merkantiler Wertminderung (Malus Unfallwagen) und einem Anteil technischer Wertminderung (Verlust der Originalität) zusammen, wenn das Fahrzeug zum Unfalltag eine unterdurchschnittliche Laufleistung und einen sehr guten Zustand ohne Vorschäden aufwies und durch den Unfall die Originalität und Unfallfreiheit verloren gingen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |