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Kosten für die Fahrzeugdesinfektion nach einem Verkehrsunfall sind in Zeiten der Corona-Pandemie als Schutzmaßnahme erstattungsfähig und unterfallen den Grundsätzen des Werkstattrisikos. Ein Abzug von Kosten für die Farbtonfindung ist unrechtmäßig, wenn die Behauptung einer Doppelabrechnung "ins Blaue hinein" erfolgt und nicht substantiiert dargelegt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |