|
Der vorliegende Text schildert die Sachverhalte und die Argumente der Parteien in einem Berufungsverfahren vor dem OLG Saarbrücken betreffend die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall. Die tragende rechtliche Aussage der Entscheidung des OLG Saarbrücken ist dem Text nicht zu entnehmen, da dieser lediglich die Berufungsbegründung der Beklagten wiedergibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |