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Ein Dieselfahrzeug, dessen Motor mit einer Software ausgestattet ist, die den Ausstoß von Stickoxid (NOx) im Prüfstandbetrieb optimiert, aber unter realen Fahrbedingungen überschreitet, ist erheblich mangelbehaftet. Dem Käufer ist das Abwarten einer Mangelbeseitigung nicht zumutbar, wenn der Hersteller arglistig getäuscht hat. Der Hersteller ist zum Schadensersatz für Schäden aus der Manipulation verpflichtet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |