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Die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung waren nicht gegeben, auch wenn gelegentlicher Cannabiskonsum und ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorlagen. Die Annahme gelegentlichen Konsums kann sich aus der Einlassung des Betroffenen und den festgestellten THC- und THC-COOH-Werten ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |