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1. Der Betreiber einer SB-Portalwaschanlage muss mit einem falschen Positionieren eines Fahrzeugs durch einen Benutzer rechnen und dem durch entsprechende Ausgestaltung des Anlagenbetriebes Rechnung tragen.
2. Fehlt ein klarer Hinweis auf das Fehlen einer Kontrolleinrichtung für die richtige Querausrichtung des Fahrzeugs kann bei dessen Beschädigung durch Starten des Waschvorgangs den Betreiber eine Haftung - unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Benutzers - von 1/3 treffen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |