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Die Pflicht zum Schadensersatz umfasst bei Verkehrsunfällen regelmäßig auch die Rechtsanwaltskosten, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war. Bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung von zwei oder mehr Kraftfahrzeugen handelt es sich grundsätzlich nicht um einen einfach gelagerten Fall, sodass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten in der Regel erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist dabei ex ante zu beurteilen, auch wenn die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist, da die Beurteilung der Schadenshöhe komplex sein kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |