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Wird in einer verbindlichen Bestellung beim Autokauf ein 'Preislistenstand' (z.B. '04/2014') ausdrücklich vermerkt, ist damit nach objektivem Empfängerhorizont wirksam vereinbart, dass das Fahrzeug aus dem entsprechenden Produktionszeitraum stammt, für den diese Preisliste gilt. Der Käufer kann sich nicht darauf berufen, den Hinweis nicht beachtet zu haben, um ein Fahrzeug des aktuellen Modelljahrgangs zu beanspruchen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |