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Eine handschriftliche Eintragung der Gesamtfahrleistung in einem Kaufvertragsformular unter der Rubrik "Zusicherungen des Verkäufers" ist als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 BGB anzusehen. Dies gilt auch beim privaten Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer den Passus zur Gesamtfahrleistung nicht gestrichen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |