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Ein Anspruch auf Neulieferung eines mangelfreien Pkw besteht, wenn das gelieferte Fahrzeug einen Sachmangel in Form eines überhöhten Ölverbrauchs aufweist (hier: 1,78 Liter auf 1.000 km statt zulässiger 400 Gramm) und dieser Mangel auch nach einem Reparaturversuch weiterhin vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |