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Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug bei Übergabe einen erheblichen Mangel aufweist, der zu einem Motorschaden führt, welcher weder auf normalen Verschleiß noch auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist. Nach fruchtloser Fristsetzung zur Nacherfüllung ist die Rückabwicklung des Vertrages möglich, wobei Gebrauchsvorteile anzurechnen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |