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Die Ausschreibung eines Fahrzeugs im Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Eine Freizeichnungsklausel, die sich nur auf Sachmängel bezieht, gilt nicht für diesen Rechtsmangel. Der Kläger kann auch nach einer Entscheidung der Vorinstanz im Berufungsverfahren von einer zuvor abgegebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen, wenn er zu dieser Erklärung rechtsirrig durch einen Hinweis des Landgerichts veranlasst worden ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |