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Eine Geschwindigkeitsmessung, die von einer Privatperson durchgeführt wird, führt dazu, dass die durch die Messung gewonnenen Beweise rechtsfehlerhaft sind und einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die in alleiniger Verantwortung von Bediensteten der Ordnungsbehörde durchgeführt werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |