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['Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Rechnung einer Reparaturwerkstatt auf Basis eines vorgerichtlichen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgleicht, auch wenn der Schädiger auf seiner Meinung nach begründete Abzüge hinweist, sofern der Schädiger nicht mitteilt, dass seine Expertise ebenfalls durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hergestellt wurde.', 'Mietwagenkosten sind in Höhe des arithmetischen Mittels der entsprechenden Werte aus der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Erhebung zu ersetzen.'] (Orientierungssatz, nicht amtlich) |