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Bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren wie dem Vitronic Poliscan FM 1 muss dem Betroffenen bzw. seiner Verteidigung Zugang zu den Messunterlagen, einschließlich der digitalen Falldatensätze und unverschlüsselten Rohmessdaten der gesamten Messserie, gewährt werden, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen. Dies folgt aus dem Recht auf Akteneinsicht und dem Recht auf ein faires Verfahren, wobei datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Daten Dritter zurücktreten. Es kann nicht verlangt werden, dass bereits vor Einsicht in die Messserie konkrete Mängel vorgetragen werden, da sich Fehlerquellen oft erst aus dem Vergleich der Falldateien ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |