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Die Zustellung eines Bußgeldbescheides an einen Rechtsanwalt unterbricht die Verjährung nicht, wenn sich dieser zum Zeitpunkt der Zustellung lediglich für die zivilrechtliche Schadenregulierung gemeldet hatte. Für den Umfang der angenommenen Mandatierung ist der Wortlaut des Meldeschriftsatzes maßgeblich, auch wenn eine umfassendere Vollmachtsurkunde vorliegt, da die Mandatierung vom Rechtsanwalt angenommen werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |