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Ein Anspruch auf Überlassung der Messdaten der gesamten Messserie besteht nicht. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in die Rohmessdaten der gegenständlichen Messung, jedoch nur am Verwahrungsort und nicht auf Herausgabe dieser Daten mit Token/Geräteschlüssel. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |