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Bei der Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, da das Gerät durch die PTB zugelassen wurde, obwohl die Zulassungsbedingungen der PTB. A, insbesondere hinsichtlich der Störfestigkeit der Signalkabel (EMV), nicht eingehalten worden sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |