|
Ein Prüfbericht, der ohne Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges erstellt wird, ist nicht geeignet, die festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen, weshalb technische Abzüge nicht gerechtfertigt sind. Der Verweis auf eine günstigere Fachwerkstatt greift nicht, da die Geschädigte berechtigt ist, sich an die Fachwerkstatt zu wenden, die sie für geeignet hält, und eine Fahrt in einen anderen Ort zu einer günstigeren Werkstatt unzumutbar ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |