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Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs schließen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber ein rechtmäßig angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer Cannabisproblematik nicht fristgerecht beibringt. Eine solche Anordnung ist rechtmäßig, wenn sie auf hohe THC- und THC-COOH-Werte nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss gestützt wird, die auf einen chronischen, hochfrequenten Konsum mit fehlendem Trennungsvermögen hindeuten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |