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Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ist wiederherzustellen, wenn die zugrundeliegende Gutachtenanordnung rechtswidrig ist. Eine Gutachtenanordnung erweist sich als rechtswidrig, wenn es an einem hinreichenden Untersuchungsanlass für eine Krebserkrankung fehlt oder wenn für die Klärung einer Alkoholabhängigkeit eine falsche Rechtsgrundlage gewählt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |