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Die Rechtsfrage, ob das Zusatzschild "Luftreinhaltung" eine die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung einschränkende Anordnungswirkung für Elektrofahrzeuge hat, ist nicht klärungsbedürftig. Die Rechtsauffassung, eine mit diesem Zusatzschild versehene Geschwindigkeitsbegrenzung gelte für Fahrer von Elektrofahrzeugen nicht, wird weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertreten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |