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Bei vorherigen negativen Fahreignungsgutachten (medizinisch-psychologisches Gutachten) ist der betroffene Cannabiskonsument bei einer Drogenproblematik in einer aktullen Begutachtungssituation gehalten, ausreichende Angaben zu seinem Konsum und dessen Änderung zu machen.In der Verpflichtungssituation ist es Aufgabe des betroffenen Fahrerlaubnisbewerbers, seine Kraftfahreignung durch ein positives Fahreignungsgutachten nachzuweisen, und ein negatives Gutachten ggf. nachbessern zu lassen oder ein weiteres (positives) Gutachten vorzulegen (Leitsätze des Gerichts) |