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Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in neun Fällen, Betruges sowie strafbarer Kennzeichenverletzung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung. Die Taten standen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Instandsetzung historischer Rennwagen, wobei originale und nicht-originale Bauteile verwendet wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |