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Ein Pkw-Fahrer, der im Bereich von Straßenbahnschienen verkehrsbedingt anhalten muss, hat den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und seine Fahrweise darauf einzustellen, um den Schienenbereich freizuhalten. Unterlässt er dies und kollidiert mit einer Straßenbahn, ist eine Mithaftung wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 3 StVO gerechtfertigt, selbst unter Berücksichtigung der höheren Betriebsgefahr der Straßenbahn. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |