|
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen Amphetaminkonsums ist rechtmäßig. Die Behauptung einer unbewussten Drogenaufnahme ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur dann beachtlich, wenn der Betroffene nachvollziehbar und plausibel darzulegen vermag, wie es dazu gekommen sein soll. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |