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Auf die Berufung des Angeklagten wird der im Urteil des Amtsgerichts angeordnete Entzug der Fahrerlaubnis aufgehoben und der Schuldspruch des amtsgerichtlichen Urteils dahin neu gefasst, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und wegen Unfallflucht verurteilt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |