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Das Landgericht Duisburg setzt den Rechtsstreit aus und legt dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV Fragen zur Klärung der Befugnis nationaler Zivilgerichte bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichtübereinstimmung eines Kraftfahrzeugs mit der EG-Typgenehmigung oder deren Gesetzwidrigkeit vor. Die Vorlage betrifft zudem die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in solchen Fällen sowie die Definition einer Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |