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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist offensichtlich rechtmäßig, wenn der Betroffene ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht fristgerecht beibringt und die Anordnung der MPU rechtmäßig war. Eine MPU kann gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |