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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Cannabiskonsum, der zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens führte, vor der ärztlichen Verordnung von Medizinal-Cannabis erfolgte und das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht beigebracht wird. In diesem Fall führt die Nichtbeibringung des Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 FeV zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |