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Wird eine Urinprobe für ein fachärztliches Gutachten zur Klärung der Fahreignung wegen Drogenkonsums verspätet abgegeben, kann das Gutachten nicht gewertet werden. Die Eignungsbedenken gelten in diesem Fall als nicht ausgeräumt, was zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |