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Die Fahreignung entfällt durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Die Fahreignung wird grundsätzlich nicht allein durch die Behauptung, einen nicht ärztlich verordneten Konsum durch einen ärztlich verordneten Konsum ersetzt zu haben, wiedererlangt. Eine Einnahmeform mittels Joint, die von der ärztlich verordneten Form der Einnahme mitels Vaporizer abweicht, ist keine ärztliche verordnete Einnahme und zugleich missbräuchlich im Sinne von Nr. 9.4 der Anag 4 zur FeV. (Leitsätze des Gerichts) |