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1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Differenzschadens aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV 2. Zu den Voraussetzungen eines (unvermeidbaren) Verbotsirrtums bei Fällen, in denen vor dem als schädigendes Ereignis zu wertenden Vertragsabschluss noch kein Austausch mit der zuständigen Behörde über die von Klägerseite beanstandeten Applikationen stattgefunden hat (Leitsätze des Gerichts) |