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Die Angeklagten V., H., K., S. und I. sind des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte H. ist zudem des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit Körperverletzung schuldig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |