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Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen, wenn die Entziehung auf erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften beruhte. Liegt kein positives Gutachten vor, besteht kein Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |