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Die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG greift nicht ein, wenn die ärztliche Verschreibung von Medizinalcannabis keine eindeutige Dosierungsanweisung enthält. Eine pauschale oder inhaltlich unklare Formulierung der Dosierung, die die Konsummenge weitgehend in das Ermessen des Patienten stellt, führt dazu, dass keine bestimmungsgemäße Einnahme vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |