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Die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG greift nicht ein, wenn die ärztliche Verschreibung von Medizinalcannabis keine eindeutige Dosierungsanweisung enthält, insbesondere wenn unklar bleibt, ob die angegebene Tagesdosis eine vorgegebene oder eine Höchstdosis darstellt. Eine solche pauschale Verschreibung führt nicht zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Sinne der Norm. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |