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Das Landgericht Augsburg hat die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Verwaltungsbehörde dem Angeklagten vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |