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Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten und verhängte ein Fahrverbot von 1 Monat. Die Entscheidung berücksichtigte dabei auch eine frühere Verurteilung wegen vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag, die ebenfalls ein Fahrverbot zur Folge hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |