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Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts München im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zur Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt wird. Die Geldstrafe und das Fahrverbot entfallen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |