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Ein Vorsteuerabzug in Höhe von 19 % Umsatzsteuer auf die Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall ist nicht vorzunehmen. Der Fahrzeugminderwert ist nicht umsatzsteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG, da es sich um eine echte Schadenersatz- bzw. Entschädigungsleistung handelt und nicht um eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung oder Leistung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |