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Das Verwaltungsgericht Minden hat die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Aufforderung zur Führerscheinabgabe aufgehoben, die von der Behörde wegen wiederholten Fahrens unter Cannabiseinfluss innerhalb einer Woche und daraus abgeleitetem fehlenden Trennungsvermögen angeordnet worden waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |