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Die weit gespannten Betreuungs- und Beratungsverpflichtungen eines Versicherungsmaklers betreffen nur die dem Makler übertragene vertragliche Leistung, d.h. das von ihm zu vermittelnde Versicherungsverhältnis. Eine rechtliche Verpflichtung des Versicherungsmaklers, den Kunden ungefragt einer umfassenden Analyse seiner gesamten Versicherungssituation zu unterziehen, besteht grundsätzlich nicht. Dies gilt im Online-Vertrieb ebenso wie im herkömmlichen Vertrieb, es sei denn, es geht um die Kompensation spezifischer Wahrnehmungsdefizite. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |