|
Das Amtsgericht Passau hat Angeklagte des Einschleusens von Ausländern mittels lebensgefährdender, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung für schuldig befunden. Die geschleusten Personen befanden sich zusammengepfercht und ungesichert im Innenraum eines Wohnmobils ohne Sitzplätze mit Sicherungssystemen. Bei einem Heranwachsenden wurde Jugendrecht nicht angewendet, da er zur Tatzeit altersgemäß entwickelt war und die Tat keine typische Jugendverfehlung darstellte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |