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Die beklagte Partei haftet für ein Unfallereignis mit einer Haftungsquote von 100%, wenn der Kläger durch einen Vorfahrtsverstoß des Führers des beklagten Pkws zum starken Bremsen veranlasst wurde, hierdurch vom Fahrrad stürzte und sich Verletzungen zuzog. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für eine Ellenbogenprellung und Bursopathie sind 200 EUR angemessen. Eine Kostenpauschale ist auf Schmerzensgeldansprüche nicht zu übertragen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |